Die Bundesregierung setzt seit Einführung der Pflegeversicherung auf „ambulant vor stationär“, das bedeutet „Pflege durch Angehörige, vor fachlicher Versorgung“.
2022* wurden von den rd. 5 Mio. Leistungsbeziehern der sozialen Pflege-versicherung 16% stationär und 84% von Angehörigen versorgt. Häusliche Pflege ist lt. SGB XI grundsätzlich unentgeltlich zu leisten, die finanzielle Situation der Pflegepersonen wird nicht berücksichtigt.
Die Folge ist:
Viele von ihnen geraten in Armut, das ist unzumutbar und darf nicht so bleiben!
*BMG, Stand 2022, Geschäftsstatistik der Pflegekassen
Auf dieser Webseite werden Informationen aus verschiedenen Quellen zusammengetragen um Sie zu informieren.
Neben aktuellen Artikeln werden auch verschiedene Publikationen der Autorin Gudrun Born vorgestellt.