
Die Bundesregierung setzt seit Einführung der Pflegeversicherung auf „ambulant vor stationär“, das bedeutet „Pflege durch Angehörige, vor fachlicher Versorgung“.
2022 wurden von den rd. 5 Mio. Leistungsbeziehern der sozialen Pflege-versicherung 16% stationär und 84% von Angehörigen versorgt. Häusliche Pflege ist lt. SGB XI grundsätzlich unentgeltlich zu leisten, die finanzielle Situation der Pflegepersonen wird nicht berücksichtigt.
Die Folge ist:
Viele von ihnen geraten in Armut, das ist unzumutbar und darf nicht so bleiben!
Auf dieser Webseite werden Informationen aus verschiedenen Quellen zusammengetragen um Sie zu informieren.
Neben aktuellen Artikeln werden auch verschiedene Publikationen der Autorin Gudrun Born vorgestellt.