„Der größte Pflegedienst der Nation“
Die Bundesregierung setzt seit Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) im Jahr 1995 auf „ambulant vor stationär“.
Das bedeutet: Alles wie bisher, trotz
- gesellschaftlicher Veränderungen,
- kleiner gewordenen Familien,
- steigender Berufstätigkeit der Frauen,
- Zunahme von Pflegebedarf und Demenzerkrankungen,
- steigender Pflegedauer
- sinkender Zahl der Erwerbstätigen.
Trotzdem leisten Angehörige noch immer 70 % der gesamten Pflege.
Das Pflegestärkungsgesetz (I - III) bringt zwar viele Veränderungen, aber sie betreffen vor allem die Versorgung Pflegebedürftiger.
Der Einsatz der Angehörigen wird vom Gestzgeber (unabhängig von derer eigener wirtschaftlichen Situation) zum Nulltarif erwartet.
Das kann nicht auf Dauer so bleiben!
|